DSGVO FÜR Hochzeitsfotografen
Heute geht es um ein Follow-Up zum Thema DSGVO für Fotografen. Wir haben unsere Erfahrungen gemacht, Feedback gesammelt und treffen uns erneut mit Medienanwalt Frederik Bockslaff von Nimrod Rechtsanwälte um verschiedene Sachverhalte zu klären.
Insbesondere diskutieren wir die aktuellen Rechtstexte für Fotografen aus unserem Online-Shop und besprechen die Updates und Erweiterungen.
In Kürze werden wir auch ein Datenschutzbeiblatt sowie ein Vertragsentwurf zum kostenlosen Update zur Verfügung stehen.
Fragen zu den AGB und der DSGVO
Hallo zusammen,
sagt mal, ist in den Bobcast Rechtstexten die neue Rechtslage bezüglich der Persönlichkeitsrechte schon berücksichtigt, oder werden diese zeitnah aktualisiert?
Ich muss zugeben, bisher hatte ich weder AGB noch Probleme mit Kunden, aber es scheint ja langsam notwendig zu werden…
Ich hab mir heute eure AGB & Datenschutzerklärung gekauft & bin zu 99% super happy damit! Nur ein paar Sachen vermisse ich in Bezug auf die neue DSGVO noch: Müssen wir in der Datenschutzerklärung bei Vertragsschluss nicht auch darauf hinweisen, dass Daten (oder eben auch Fotos) an Diensleister wie Online-Galerie Anbieter, Buchhaltungssoftware, Fotolabor, etc. weitergegeben werden? Und wie verhält es sich mit der Zustimmung zur Speicherung der Daten? Legt ihr da einen bestimmten Zeitraum fest? Also regelt ihr vertraglich, dass die Fotos z.B. nach drei Jahren gelöscht werden?? Evtl. auch eine Info darüber, dass das BP dafür zuständig ist, die Gäste darüber zu informieren, dass auf der Hochzeit fotografiert wird? Sorry für die vielen Schachtelsätze.
😀 Ich würde mich hier sehr über eine Rückmeldung oder sogar ein Update eurer AGBs freuen. Ansonsten sieht wie gesagt alles top aus und hilft mir sehr weiter.
- Nach den AGB und der Widerrufsbelehrung basiert das ganze Handeln auf ein Internetgeschäft, korrekt? Gibt es hier keinen anderen Weg? Ich hab irgendwie ein schlechtes Bauchgefühl, wenn die Paare nach Vetragsschluss noch 14 Tage Widerrufsrecht haben…
- Ist bei dem Vertrag mit den AGB eine Unterschrift des Paares zwingend erforderlich? Meines Erachtens nicht, wenn ein Handeln erfolgt, welches auf den Vertrag basiert – in diesem Fall die Überweisung der Anzahlung/Reservierungsgebühr. Vielleicht müsste hier noch eine Ergänzung bei den AGB, 2. Vertragsschluss erfolgen, wenn dieses nicht schon allgemein rechtlich geregelt ist.
- Gibt es weitere Punkte, die eine Internetseite erfüllen muss, damit diese DSGVO konform ist? Wie ist es mit dem Cookie-Banner, ist der wirklich in Deutschland Pflicht? Und muss das Kontaktformular um ein Opt-In (Zustimmung der DSGVO) ergänzt werden? Vielleicht wäre hierfür eine kleine Checkliste sinnvoll? Auch der Link um google Analytics zu deaktivieren ist hierbei ja wichtig und leicht zu übersehen.
Datenschutzerklärung
- Wo muss die Datenschutzerklärung überall hin? Website ist klar, aber auch angehängt an jeden Vertrag?
- Zustimmungerklärung des Brautpaares durchen deren Unterschrift für ALLE fotografierten Gäste auf der Hochzeit– Ist das rechtlich möglich?
- „Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.“ Wie kann ich das sicherstellen? Und in wie weit korrespondiert (oder eben nicht) mit der GoBD
- Wo trage ich die Dienstleister ein, deren Nutzung zugestimmt werden muss? Da finde ich leider gar nichts.
AGB
- Nennung des Stundensatzes/Tagessatzes notwendig? Oder kann hier auf die Rechnung verwiesen werden?
- Erhöhung der Vertragssumme bei Verbot der Nutzung der Bilder weiterhin rechtmäßig?
Wir hatten hier letzte Woche einen Anwalt zum DSGVO-Thema in der Agentur. Er sagte, wenn Du personenbezogene Daten erheben musst, um einen konkreten Vertrag zu erfüllen (was ja bei Hochzeiten der Fall ist), dann darfst Du das. Du kannst Dich über deine AGB frei von Schadenersatzansprüchen der Gäste machen und das auf den Auftraggeber übertragen. «
Ich bin mir nicht sicher, ob es bereits geklärt wurde, daher würde ich gerne als Feedback anmerken:
Was mache ich ab dem 25.5. mit Reportagebildern, die NICHT nur das Braupaar zeigen? Gibt es rechtlich irgendeine Lösung es zu umgehen, von jedem Abgebildeten eine schriftliche Einverständniserklärung unterzeichnen zu lassen? Gibt es Regelungen a la „Ab einer Anzahl von XY Personen im Bild darf man es zeigen?“
Falls es keine andere Lösung gibt: Was sind die Konsequenzen? Wenn ich bspw. ein Bild der Brautmutter veröffentliche, ohne deren schriftliche Einverständniserklärung zu haben, kann mich jede Anwaltskanzlei abmahnen? Kann eine Anwaltskanzlei einfach mal so „auf Verdacht“ abmahnen?